Personalausfall in einem selbstbuchenden Unternehmen
Sie kommen morgens als kaufmännischer Leiter oder Geschäftsführer in ihr Unternehmen oder erhalte per Anruf die Information, dass sich die für die Lohnabrechnung zuständige Mitarbeiterin krank gemeldet hat und für einen längeren oder unbestimmten Zeitraum ausfällt. Eine zweite, fachlich voll ausgebildetet und eingearbeitete Kraft haben Sie für die Lohbuchhaltung aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.
Sie haben ein Problem: In wenigen Tagen sind die Lohn- und Gehaltszahlungen fällig. Zusätzlich erwarten die Krankenkassen in den nächsten Tagen die Meldung und Zahlung der korrekten Beiträge. Kurz danach erwartet auch das Finanzamt die Meldung und Zahlung der Lohnsteuer.
Darüber hinaus wartet die Finanzbuchhaltung auf den Buchungsbeleg und das Controlling auf die Ist-Daten für die Monatsauswertung, die vielleicht auch für die Bank erstellt wird.
In Abhängigkeit von der Komplexität der Lohnbestandteile und Bewegungsdaten wird es unmöglich sein, innerhalb weniger Tage eine neue Kraft einzuarbeiten. Zudem stellt sich die Frage, wer die Einarbeitung in den laufenden Abrechnungsprozess übernehmen sollte. Das Sie die Aushilfe auch nur temporär benötigen, wird es nicht ganz einfach werden, eine geeignete Kraft am Arbeitsmarkt zu akquirieren.
Sie entscheiden sich kurzfristig für die Anweisung von Abschlägen für alle Mitarbeiter, Sozialversicherungsträger und das Finanzamt, nehmen ggf. Verzugs- und Mahngebühren und Säumniszuschläge in Kauf und suchen eine dauerhafte Lösung.
Dieses triviale Beispiel zeigt ein Riskio, das sich durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister leicht vermeiden lässt.
Sprechen Sie uns an. Wir Zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten und Details der Zusammenarbeit auf.