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Änderungen bei Lohnsteuer-Außenprüfungen

17.11.2022

Die Bundesregierung möchte Regelungen im Steuerverfahrensrecht überarbeiten und modernisieren. Dafür wurde Ende August 2022 ein Gesetzesentwurf eingebracht. Die ab 2023 geplanten Änderungen werden auch Auswirkungen auf die Lohnsteuerprüfungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Außenprüfungen, haben.

Zukünftig können Besprechungen auch elektronischin Form von Videokonferenzen durchgeführt werden und dadurch kann auf Besprechungen in Präsenz verzichtet werden.

Eine weitere Änderung ermöglicht den Außenprüfern, dass die Daten der geprüften Firma nun auchden Bereich des Firmengeländes verlassen dürfen. Bisher durften die Prüfungen nur innerhalb desFirmengeländes durchgeführt werden.

Neuerungen gibt es auch beim Datenzugriff auf die Lohnabrechnung. Hier können die Daten nun auch in einem maschinell auswertbaren Format an die Finanzverwaltung übertragen werden. Dieseneue Variante ist die gesetzliche Absicherung für die während der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit, die Daten für eine Außenprüfung auf eine Cloud der Finanzverwaltung zu übertragen.Der Prüfer oder die Prüferin lädt die Daten aus der Cloud dann auf seinen Rechner und führt die Prüfung darauf durch. Eine entsprechende Anpassung erfolgt auch bezüglich Daten, die bei einem Steuerberater oder Lohnbuchhalter vorgehalten werden.

Im Bereich der Lohnbuchhaltung hat sich die Digitale Lohnschnittstelle (DLS) für die Formate undBezeichnungen der Lohndaten bewährt. Seit 2018 besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Datenentsprechend der Schnittstellenbeschreibung zu übergeben. Eine neue Vorschrift soll nun regeln,dass die Finanzverwaltung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Schnittstellen (-beschreibungen) bestimmen darf.