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Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

10.02.2023

Seit Januar 2023 gehört die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier (bis auf wenige Ausnahmen) der Geschichte an und wird durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Die digitale Krankschreibung, oder auch eAU, steht für „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ und wir in digitaler Form direkt von der Arztpraxis übermittelt.

Die Einführung hatte der Bundestag bereits im September 2019 im Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen und sollte ursprünglich im Januar 2022 starten. Dieser Termin wurde zwei Mal verschoben aber jetzt ist der Echteinsatz der eAU für alle Arbeitgeber gestartet.

Im ersten Schritt meldet der Arzt die Arbeitsunfähigkeit (AU) eines Arbeitsnehmers und übermittelt die notwendigen Daten an die zuständige Krankenkasse. Die Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit in einem zweiten Schritt unterrichten. Der Arbeitgeber kann dann im dritten und letzten Schritt die Daten aktiv von der Krankenkasse elektronisch abrufen. Ein Abruf der eAU bei der Krankenkasse darf nur durch den Arbeitgeber erfolgen, wenn dieser zum Erhalt der Daten berechtigt ist. Eine Berechtigung zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung durch den Arbeitgeber liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist und er dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer mitgeteilt hat. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit gesetzlich krankenversichert sein. Der Abruf durch den Arbeitgeber ist jeweils bei der Krankenkasse vorzunehmen, bei welcher zum anzufragenden Zeitpunkt der AU die Versicherung bestand.

Probleme gibt es aber, wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung aus technischen Gründen nicht abrufen kann oder die Bescheinigung von der Krankenkasse verspätet oder fehlerhaft übermittelt wird. Dann läuft der oder die Beschäftigte Gefahr, nicht entschuldigt zu sein. Deshalb haben Beschäftigte weiterhin einen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen die AU-Bescheinigung in Papierform ausstellt. Damit haben sie die Möglichkeit, ihre Arbeitsunfähigkeit insbesondere bei technischen Störfällen außergerichtlich und gerichtlich nachzuweisen, um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten. Nach dem Gesetzgeber soll das so bleiben, bis ein elektronisches Äquivalent mit gleich hohem Beweiswert wie die AU-Bescheinigung in Papierform besteht.