Aktuelles

Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

09.03.2022

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform soll durch ein elektronisches Verfahren (eAU) abgelöst werden. Derzeit läuft die Pilotphase, die ursprünglich ab dem 1. Januar 2022 in den Echteinsatz übergehen sollte. Doch aufgrund technischer Probleme und Auswirkungen der Coronapandemie wurde der produktive Start für Arbeitgeber verschoben.

Bei dem Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen Arbeitnehmer künftig ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung, welche die Arbeitgeber dann elektronisch abrufen können.

Zurzeit wird der Arbeitgeber noch über die ärztliche Krankschreibung durch den Arbeitnehmer informiert, indem die Bescheinigung vorlegt oder per Post geschickt wird. Die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll Unternehmen und Mitarbeitende künftig entlasten, wie es das Bürokratieentlastungsgesetz III vorsieht.

Im ersten Schritt stellt der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit (AU) des Arbeitnehmers fest und übermittelt die notwendigen Daten, die sich bisher auch auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier befunden haben, elektronisch an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.

Der Arbeitnehmende unterrichtet weiterhin seinen Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Dazu händigt er dem Arbeitgeber aber nicht mehr wie bisher üblich die Bescheinigung in Papier aus, sondern der Arbeitgeber wendet sich an die Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab.

Arbeitgeber, Steuerberater und dienstleistende Rechenzentren müssen dennoch beachten, dass trotz der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die "alte Welt" bei bestimmten Sachverhalten weiter bestehen bleibt. Das neue Verfahren gilt nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, bei Minijobs in Privathaushalten oder wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bescheinigt wird, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.