Aktuelles

Gleiches Entgelt für Männer und Frauen

03.11.2017

Das Entgelttransparenzgesetz soll dem Ziel dienen, dass Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch gleiches Entgelt erhalten. Laut dem Statistischen Bundesamt existiert im Jahr 2017 noch immer eine Lohndifferenz von 21 Prozent. Das neue Gesetz ist nun ein weiterer Schritt neben dem ElterngeldPlus oder der Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte und tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Beschäftigte können damit Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen, auf Arbeitgeber kommen mit dem Gesetz Berichtspflichten und Prüfverfahren zu.

Das neue Gesetz besteht im Wesentlichen aus

  • der ausdrücklichen Regelung des Gebots der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit,
  • einem individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten,
  • der Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und
  • der Berichtspflicht zum Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit für Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten.

Mit dem individuellen Auskunftsanspruch soll es Mitarbeitern erleichtert werden, den Anspruch auf gleichen Lohn durchzusetzen. Sie können die Kriterien zur Festlegung ihres Lohnes und die einer vergleichbaren Tätigkeit und die Entlohnung der vergleichbaren Tätigkeit erfragen.

Weiterhin ist die Einführung betrieblicher Verfahren zur Überprüfung der Lohngleichheit vorgesehen. Private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, die Löhne regelmäßig mit Hilfe betrieblicher Prüfverfahren auf die Einhaltung des Gebots der Entgeltgleichheit zu überprüfen.