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Jahressteuergesetz 2024

14.06.2024

Mit Jahressteuergesetzen (JStG) passt der Gesetzgeber regelmäßig das Steuerrecht an neue wirtschaftliche, politische und rechtliche Gegebenheiten an. In der Regel enthalten diese meist eine Vielzahl von Einzelregelungen. Nun hat die Bundesregierung Anfang Juni einen umfangreichen Entwurf verfasst, der viele Neuregelungen in zahlreichen Steuerarten vorsieht. Ziel ist z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen.

Für Unternehmen besonders interessant ist beispielsweise das Mobilitätsbudget. Arbeitgeber sollen demnach künftig zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellte Guthaben pauschal mit 25 Prozent versteuern können. Beschäftigte können dann ein solches Budget privat für Mobilitätsleistungen nutzen. Die aktuellen Pläne sehen vor, dass die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für einen Betrag von maximal 2.400 Euro pro Jahr gelten soll.

Des Weiteren wurden die Lohnsteuerfreibeträge angepasst. Der Starttermin 01.10. für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren des Folgejahres wurde noch für das Verfahren der Papierlohnsteuerkarte festgelegt und ist durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Ansicht des Gesetzgebers überholt. Durch die Verschiebung des Starttermins auf den 01.11. soll künftig ein rechtzeitiger und qualitätsgesicherter Programmeinsatz gewährleistet werden.    

Zukünftig kann zudem ein anteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei dauerndem Getrenntleben von Ehegatten/Lebenspartnern ab dem Monat der Trennung als Freibetrag für das Lohnsteuerabzugsverfahren gebildet werden. Damit werden Vorgaben des Bundesfinanzhofs auch für das Lohnsteuerabzugsverfahren gesetzlich geregelt. Die Antragsgrenze für einen Freibetrag von 600 Euro ist dabei auch für den anteiligen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende maßgebend.

Die Änderungen sollen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist in der zweiten Jahreshälfte 2024 zu rechnen.