Aktuelles

Lohnabrechnung 2025: Das ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

03.04.2025

Zum Jahreswechsel 2025 treten zahlreiche Neuerungen in der Lohnabrechnung in Kraft, die Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen betreffen. Diese Änderungen wirken sich auf die Gehaltsabrechnung, Sozialabgaben und steuerlichen Regelungen aus.

Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde. Dadurch steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 € monatlich, um die Beschäftigung im Niedriglohnbereich an den steigenden Mindestlohn anzupassen. Gleichzeitig entfällt die Unterscheidung zwischen den Rechtskreisen Ost und West – ab 2025 gelten bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Auch in der Sozialversicherung gibt es Anpassungen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 2,5 %, während der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 3,6 % steigt. Diese Anpassungen haben Auswirkungen auf die Nettogehälter und sollten bei der Personalplanung berücksichtigt werden. Zudem steigen die Mindestvergütungen für Auszubildende, die je nach Lehrjahr nun zwischen 682 € und 955 € monatlich liegen.

Eine bedeutende steuerliche Änderung betrifft die Fünftelregelung, die für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen im Lohnsteuerabzugsverfahren entfällt. Arbeitnehmer können sie aber weiterhin bei ihrer Einkommensteuerveranlagung nutzen.

Wir haben diese Änderungen bereits im Blick und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben korrekt in die Lohnabrechnung einfließen. Unsere Expertise gewährleistet, dass Sie sich auf eine rechtssichere, pünktliche und fehlerfreie Abwicklung Ihrer Abrechnungen verlassen können. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen optimal auf die Neuerungen vorbereitet ist.