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Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen des Brexits

13.02.2020

Nach langen Verhandlungen ist das Vereinige Königreich am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Derzeit gilt eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020, in der alle bisherigen Regelungen uneingeschränkt weiter gelten.

Für Personen, die im Vereinigten Königreich tätig sind und dem deutschen Recht unterliegen, gelten die Vorschriften weiter. Ebenso Personen, die sich nur zum Urlaub im Vereinigten Königreich aufhalten, können weiter Leistungen mit der Europäischen Krankversicherungskarte in Anspruch nehmen. Auch Personen, die in Deutschland versichert sind und im Königreich wohnen, bleiben weiter sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Derzeit ist noch offen, was nach der Übergangsphase passiert. Die EU und das Vereinigte Königreich haben die Möglichkeit ein neues Abkommen für die Zeit nach der Übergangsphase auszuhandeln. Weiterhin besteht die Möglichkeit die derzeit geltende Übergangsphase über den 31.12.2020 hinaus zu verlängern. Derzeit ist es offen, welche Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach der Übergangsphase bestehen werden. Daher ist es derzeit unmöglich vorherzusagen, welche Regelungen für die Zeit nach dem 31.12.2020 gelten werden.