Das SV-Meldeportal ist bereits seit 2023 die offizielle Ausfallhilfe für Arbeitgeber, um die Meldungen an Sozialversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Zuvor erfolgte diese über die Anwendung sv.net, welche jedoch im Sommer 2024 endgültig abgeschafft wurde. Wer keinen Steuerberater hat oder kein Lohnabrechnungsprogramm verwendet, muss seitdem dieses Portal nutzen.

Was ist das SV-Meldeportal?

Kurz gefasst ist das SV-Meldeportal ein Online-Portal, über das Arbeitgeber und Selbstständige ihre Sozialversicherungsmeldungen an die zuständigen Stellen digital übermitteln können. Die gesetzliche Grundlage bildet hierfür § 95a des Sozialgesetzbuches IV. Dieser verpflichtet die Sozialversicherungsträger dazu, eine solche Ausfüllhilfe dauerhaft bereitzustellen. 

Entwickelt und betrieben wird das Portal von der ITSG, der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Portal richtet sich hauptsächlich an kleinere Betriebe, die keine professionelle Abrechnungssoftware nutzen. Aber auch größere Unternehmen, Steuerberater oder öffentliche Verwaltungen können es verwenden.

Welche Funktionen bietet das SV-Meldeportal?

Das Portal deckt alle wesentlichen Bereiche ab, die Arbeitgeber im Austausch mit den Sozialversicherungsträgern benötigen. Die Funktionen lassen sich in fünf Bereiche gliedern.

Meldungen zur Sozialversicherung

  • Erstellung und Versand sämtlicher DEÜV-Meldungen
  • Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Sofortmeldung für bestimmte Branchen
  • Lohnnachweise für Unfallversicherungen

Beitragsnachweise

  • Ausfüllen des monatlichen Beitragsnachweises der Summe aller abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge
  • direkte Übermittlung an die jeweilige Krankenkasse

Bescheinigungen und Anträge

  • Beantragung der A1‑Bescheinigungen für vorübergehende Arbeiten im Ausland
  • Abruf von eAU-Daten
  • Datenaustausch für Festlegung von Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken- oder Mutterschaftsgeld)

Online-Datenspeicher

  • Verschlüsselte Speicherung von Firmendaten, Personaldaten sowie aller abgegebenen und empfangenen Meldungen für maximal 5 Jahre

Personalverwaltung mit Historienprüfung

  • Unter der Betriebsnummer können für jeden Beschäftigten die wichtigsten Stammdaten hinterlegt werden (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer
  • Automatische Übernahme der hinterlegten Stammdaten in neue Meldungen
  • Speicherung eventueller Änderungen mit Bezug zum jeweiligen Meldezeitraum

Registrierung im SV-Meldeportal: Schritt für Schritt

Vor der Nutzung des SV-Meldeportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Der Prozess dauert etwa zehn Arbeitstage, da ein Teil der Verifizierung auf dem Postweg erfolgt.

Für die Registrierung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat zwingend erforderlich. Dieses kann direkt über das ELSTER-Portal unter Angabe der Steuernummer des Unternehmens und einer gültigen Betriebsnummer beantragt werden. Wer noch keine hat, kann diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Ablauf der Registrierung

Der Registrierungsprozess ist in wenigen Schritten erledigt:

  1. Rufen Sie die Startseite des SV-Meldeportals auf und klicken Sie auf „Zur Anwendung“.
  2. Wählen Sie „Registrierung mit Mein Unternehmenskonto“. Das Portal leitet Sie zu ELSTER weiter.
  3. Melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat an und geben Sie das zugehörige Passwort ein.
  4. Bestätigen Sie, dass Ihre Unternehmensdaten an das SV-Meldeportal weitergegeben werden dürfen.
  5. Geben Sie im Portal Ihre Betriebsnummer ein. Diese wird automatisch mit der Datenbank der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen.
  6. Ergänzen Sie die vorausgefüllten Firmendaten und hinterlegen Sie einen Ansprechpartner im Unternehmen.
  7. Entscheiden Sie, ob Sie den Online-Datenspeicher nutzen möchten. Diese Auswahl lässt sich später noch ändern.
  8. Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse über den zugesandten Link.
  9. Nach wenigen Tagen erhalten Sie ein Vertretungsberechtigungsschreiben per Post. Dieses ist aus Sicherheitsgründen an die Geschäftsleitung adressiert.
  10. Melden Sie sich erneut am Portal an und geben Sie den Freischaltcode aus dem Schreiben ein.

Damit ist die Registrierung abgeschlossen und das Portal steht im vollen Umfang zur Verfügung.

Alternative für Selbstständige und A1-Anträge

Wer das Portal ausschließlich für A1-Bescheinigungen nutzen möchte, kann sich seit 2024 auch über ein BundID-Konto registrieren. Das gilt für Selbstständige ohne Beschäftigte, aber auch für ausländische Unternehmen ohne deutsche Betriebsnummer. Der Funktionsumfang ist in diesem Fall allerdings eingeschränkt. Für den vollständigen Zugang bleibt das ELSTER-Organisationszertifikat Pflicht.

SV-Meldung korrigieren: So funktioniert die Stornierung

Fehler können passieren. Vielleicht wurde eine falsche Personengruppe angegeben, das Entgelt stimmt nicht oder ein Beschäftigter wurde versehentlich bei der falschen Krankenkasse gemeldet. In solchen Fällen muss die fehlerhafte Meldung korrigiert werden.

Allerdings kann die SV-Meldung im Nachhinein nicht einfach bearbeitet oder überschrieben werden. Sie muss stattdessen storniert und anschließend eine neue Meldung durchgeführt werden. So wird die ursprüngliche Meldung komplett gelöscht und anschließend eine neue mit den korrekten Daten übermittelt.

Warum wird storniert statt korrigiert?

Der Grund liegt in der schieren Menge an Meldungen. Jedes Jahr werden in Deutschland über eine Milliarde Datensätze zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern ausgetauscht. Eine einfache Korrektur einzelner Felder würde zu Zuordnungsproblemen führen. Durch die vollständige Stornierung mit allen Originaldaten ist sichergestellt, dass genau die richtige Meldung identifiziert und entfernt wird.

Ablauf im SV-Meldeportal

Wenn Sie eine SV-Meldung korrigieren müssen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Öffnen Sie das Formular für die betreffende Meldungsart.
  2. Geben Sie exakt die Daten der fehlerhaften Meldung ein. Dabei kommt es auf jedes Detail an: Zeitraum, Entgelt, Personengruppe und alle weiteren Angaben müssen mit der ursprünglichen Meldung übereinstimmen.
  3. Setzen Sie das Häkchen bei „Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung“.
  4. Senden Sie die Stornierung ab.
  5. Erstellen Sie nun eine neue Meldung mit den korrekten Angaben und übermitteln Sie diese.

Besonderheit bei Entgeltabrechnungsprogrammen

Wurde die ursprüngliche Meldung über ein Lohnabrechnungsprogramm erstellt, muss die Stornierung über dieses erfolgen. Jedes Programm erzeugt ein eigenes Meldekennzeichen zur eindeutigen Zuordnung. Eine Stornierung über das SV-Meldeportal würde in diesem Fall nicht funktionieren.

Das Portal eignet sich aber gut für ältere Meldungen, die im Abrechnungsprogramm nicht mehr korrigierbar sind. Das kommt häufig vor, wenn bei einer Betriebsprüfung Fehler aus zurückliegenden Jahren auftauchen. In solchen Fällen können sv.net-Arbeitgeber die fehlerhaften Daten manuell im Portal eingeben, stornieren und anschließend die korrigierte Meldung neu übermitteln.

Wann muss korrigiert werden?

Eine Stornierung ist immer dann erforderlich, wenn sich gemeldete Daten nachträglich als falsch herausstellen. Typische Gründe sind:

  • Falscher Beitragsgruppenschlüssel oder Personengruppe
  • Fehlerhaftes Entgelt in der Jahresmeldung
  • Rückwirkende Änderung der Versicherungspflicht
  • Nachträgliche Gehaltskorrekturen durch Arbeitsgerichtsurteile
  • Hinweise der Krankenkasse auf Unstimmigkeiten

Übrigens: Krankenkassen können fehlerhafte Meldungen nicht mehr eigenständig korrigieren. Arbeitgeber sind selbst verantwortlich, Fehler zu beheben, sobald sie bemerkt werden.

Kosten des SV-Meldeportals

Die Nutzung des SV-Meldeportals war in der Einführungsphase kostenlos. Seit dem 1. Januar 2025 ist das Portal für alle Arbeitgeber kostenpflichtig. Die Gebühren sind überschaubar und richten sich nach dem gewählten Nutzungsumfang.

VarianteKosten (Netto)LaufzeitGeeignet für
Single-Mandat36,00 €36 MonateMeldungen für eine Betriebsnummer
Multi-Mandat99,00 €36 MonateMeldungen für mehrere Betriebsnummern oder Mandate

Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus für die gesamte Laufzeit von drei Jahren. Umgerechnet entspricht das bei einem Single-Mandat einem Euro pro Monat, beim Multi-Mandat sind es etwa 2,75 € monatlich.

Bei beiden Varianten gibt es keine Begrenzung der Meldungsanzahl. Arbeitgeber können also beliebig viele Meldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen austauschen.

Wechsel zwischen den Varianten

Ein Wechsel von der Single-Mandanten-Variante zur Multi-Mandanten-Variante ist jederzeit möglich. Der umgekehrte Weg funktioniert erst nach Ablauf der aktuellen Laufzeit. Wer also zunächst die günstigere Variante wählt und später feststellt, dass er Mandate für weitere Betriebsnummern benötigt, kann problemlos upgraden.

Kostenfreie Nutzung in Ausnahmefällen

Für bestimmte Nutzergruppen bleibt das Portal kostenfrei. Das betrifft Selbstständige ohne Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für A1-Anträge verwenden. Auch die Beantragung von Zahlstellennummern oder gesonderten Absendernummern ist gebührenfrei.

SV-Meldeportal oder Lohnabrechnungsprogramm?

Viele Arbeitgeber fragen sich, ob das SV-Meldeportal für sie ausreicht oder ob sie besser auf ein professionelles Lohnabrechnungsprogramm setzen sollten. Die Antwort hängt von der Unternehmensgröße und den eigenen Ansprüchen ab.

Vergleich beider Lösungen

SV-MeldeportalLohnabrechnungsprogramm
Reine Ausfüllhilfe ohne BerechnungenVollständige Lohnabrechnung mit allen Berechnungen
Manuelle Dateneingabe erforderlichAutomatische Ermittlung von Abzügen und Beiträgen
Meldungen werden einzeln erstellt.Meldungen entstehen automatisch aus der Abrechnung.
Geringe Kosten (36–99 EUR für drei Jahre)je nach Anbieter ggf. monatliche oder jährliche Lizenzgebühren
Gut geeignet für wenige BeschäftigteSkalierbar für beliebig viele Mitarbeiter

Das Portal nimmt also nicht die eigentliche Rechenarbeit ab. Wer es nutzt, muss Brutto, Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge selbst ermitteln und dann in die Formulare eintragen. Bei einem Lohnabrechnungsprogramm läuft das automatisch im Hintergrund.

Für wen eignet sich das Portal?

Das SV-Meldeportal ist eine gute Lösung für Kleinstbetriebe mit nur einem oder wenigen Beschäftigten. Wer etwa eine Haushaltshilfe oder einen einzelnen Minijobber beschäftigt, kommt damit gut zurecht. Der Aufwand für die manuelle Eingabe hält sich bei wenigen Meldungen pro Jahr in Grenzen.

Auch als Ergänzung kann das Portal sinnvoll sein. Es kann zum Beispiel genutzt werden, um ältere Meldungen zu stornieren, die im eigenen Abrechnungsprogramm nicht mehr korrigierbar sind. Zusätzlich können hier eAU-Daten abgerufen werden, wenn die eigene Software diese Funktion nicht unterstützt.

Wann ist ein Lohnabrechnungsprogramm die bessere Wahl?

Sobald die Zahl der Beschäftigten steigt, wird die manuelle Arbeit schnell unübersichtlich. Ab etwa fünf Mitarbeitern lohnt sich in den meisten Fällen ein professionelles Programm. Die Software erstellt nicht nur die Lohnabrechnungen, sondern generiert auch alle notwendigen Meldungen automatisch und versendet sie direkt an die zuständigen Stellen.

Die dritte Option: Lohnabrechnung komplett auslagern

Neben der Eigenerstellung mit Portal oder Software gibt es noch einen anderen Weg. Wer keine Zeit hat, sich mit Meldungen, Fristen und Gesetzesänderungen zu beschäftigen, kann die gesamte Lohnabrechnung an uns abgeben.

Wir übernehmen die komplette Lohnbuchhaltung für Unternehmen jeder Größe. Das umfasst nicht nur die monatliche Abrechnung, sondern auch sämtliche Meldungen an Krankenkassen, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. Sie müssen sich weder um das SV-Meldeportal kümmern noch eigene Software anschaffen. Stattdessen erhalten Sie fertige Abrechnungen und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Unsere Fachleute kümmern sich um die korrekte Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben. Fehler bei Meldungen, verpasste Fristen oder aufwendige Stornierungen gehören damit der Vergangenheit an.

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GELO Lohn übernimmt die Abrechnung zuverlässig und rechtssicher. Änderungen werden korrekt verarbeitet und Sie behalten jederzeit den Überblick.

Häufige Fragen zum SV-Meldeportal

Nicht unbedingt. Wenn Ihr Steuerberater oder ein Lohnabrechnungsdienstleister die Meldungen für Sie übermittelt, benötigen Sie keinen eigenen Zugang. Die meisten Kanzleien arbeiten mit professioneller Software, die alle Meldungen automatisch erstellt und versendet.

Ja. Nach der Registrierung können Sie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei den Krankenkassen abfragen. Voraussetzung ist, dass sich der Beschäftigte bei Ihnen krankgemeldet hat und Sie zum Abruf berechtigt sind.

Der Zugang wird nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit gesperrt. Sie können dann keine Meldungen mehr abgeben oder empfangen. Eine erneute Verlängerung ist jederzeit möglich, sobald Sie das Nutzungsentgelt bezahlt haben.

Ja. Jede Person, die auf das Portal zugreifen soll, braucht ein eigenes ELSTER‑Organisationszertifikat. Der erste registrierte Nutzer wird automatisch zum Firmenadministrator und kann weitere Benutzer zulassen.

Eine direkte Korrektur ist nicht möglich. Fehlerhafte Meldungen müssen storniert und anschließend mit den richtigen Daten neu übermittelt werden. Im Portal setzen Sie dafür das Häkchen bei „Stornierung“ und geben die ursprünglichen Daten exakt so ein, wie sie gemeldet wurden.

Ja. Auch für geringfügig Beschäftigte lassen sich alle notwendigen Meldungen über das Portal abgeben. Die Meldungen gehen in diesem Fall an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle.